Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Euch als Teilnehmer und dem Veranstalter, Firma x8event, Günter Krauß, Schwarzener Weg 9, 87439 Kempten (Allgäu), im folgenden „Veranstalter“ genannt.
1. Bezahlung:
Mit Tätigung der Zahlung des Unkostenbeitrages an den Veranstalter, erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters vorbehaltlos an und ist berechtigt an der LAN-Party teilzunehmen.
2. Leistungen und Preise:
Der Unkostenbeitrag beträgt 22,00 € inkl. 16 % MwSt. im Vorverkauf bis 31.12.2005, bzw. 24,00 € inkl. 16% MwSt. an der Abendkasse. Dafür stellt der Veranstalter die Räumlichkeiten, Energie, Toiletten und das technische Equipment (Server, Netzwerk, Switch, Hub, Stromverteilung) zur Verfügung. Nicht Gegenstand des Vertrages sind die Computer (Hard- und Software) und deren Anschlussleitungen an Strom und an das Netzwerk, die Verköstigung sowie Schlafunterkünfte für die Teilnehmer. Der Veranstalter kann jederzeit Änderung vornehmen, über die der Teilnehmer selbstverständlich umgehend, spätestens noch während der Veranstaltung, informiert wird.
3. Rücktritt durch den Teilnehmer:
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichterscheinen zu dieser Veranstaltung, Stornierung oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung, der gezahlte Eintrittspreis nicht zurück erstattet wird. Dem Teilnehmer entstehen durch Rücktritt sonst keine weiteren Kosten.
4. Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter:
Der Veranstalter kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall werden bezahlte Eintrittspreise zurückerstattet. Wenn die Durchführung der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss, erfolgt keine Erstattung der bezahlten Unkostenbeiträge. Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, Teilnehmer vor und während der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Durchführung trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird (zum Beispiel Teilnehmer, die vorsätzlich Viren, Trojanische Pferde, Cheats etc. verbreiten bzw. verwenden, oder Geräte des Veranstalters und anderer Teilnehmer stören und beschädigen). Der Anspruch auf Rückerstattung der Unkostenbeiträge erlischt dabei. Dadurch entstehende weitere Kosten und Ansprüche auf Schadensersatz werden gegenüber diesen Personen vorbehalten. Wir verweisen dabei darauf, dass den Anweisungen des Sicherheits- bzw. Veranstalterteams unbedingt Folge zu leisten
ist.
5. Haftung der Teilnehmer:
Im Falle von mutwilliger Sachbeschädigung im Bereich der Veranstaltung, dabei sei sowohl das Inventar der Location als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Schädigende uneingeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei hat der Schädigende keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Des weiteren erfolgt eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde. Jeder Teilnehmer haftet für sich und seine eingebrachten Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung, Handy, sonstige Wertgegenstände etc.) selbst. Weder der Veranstalter noch der Sicherheitsdienst übernehmen die Haftung oder erfüllen Regressansprüche bei Diebstahl, Abhanden-kommen, Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen der Teilnehmer.
6. Nutzung von Software und Netzwerk
Jeder Teilnehmer ist für den Inhalt mitgebrachter Datenträger und für die Lizenzierung der eingesetzten Software selbst verantwortlich. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeglicher Einsatz/Besitz von nicht lizenzierter Software, die Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen gesetzlich verboten ist. Für die Benutzung/Besitz jugendgefährdender Spiele sowie Darstellungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften
besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung des Veranstalters erlaubt. Die Verwendung von Headsets oder Kopfhörern ist Pflicht.
8. Beginn und Ende der Veranstaltung
Offizieller Beginn der Veranstaltung ist Samstag, der 07.01.06 um 10:00 Uhr. Der Einlass beginnt ab
09:00 Uhr. Offizielles Ende der Veranstaltung ist Sonntag, der 08.01.06 um 22:00 Uhr. Die Teilnehmer haben die Räumlichkeiten der Veranstaltung somit bis spätestens
22:30 Uhr zu verlassen.
9. Teilnahme minderjähriger Personen
Es handelt sich bei dieser LAN-Party um eine geschlossene Veranstaltung. Minderjährige (alle Personen die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben) haben keine Zutrittsberechtigung. Am Einlass werden Kontrollen durchgeführt; es besteht Ausweispflicht. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat wird ihm der Zutritt zur Veranstaltung verweigert bzw. muss die Veranstaltung verlassen. Die Zurückerstattung eines bezahlten Unkostenbeitrages erfolgt nicht.
10. Gesundheitliche Schäden
Hinweis: Wegen extremer Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von Videospielen und der Belastung durch die große Anzahl an elektronischen Gerätschaften, sollten regelmäßig kurze Pausen von mind. 10 Minuten eingelegt werden. Auf jeden Fall ist vom Teilnehmer nach 60 Minuten Spielzeit eine längere Spielpause einzulegen. Für gesundheitliche Schäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
11. Einbringen eigener Geräte
Das Verwenden selbstgebauter Geräte ist untersagt. Des weiteren sind eigenmächtige Umbauten des Netzwerkes nicht gestattet! Alle eingebrachten Geräte haben den geltenden Vorschriften und Richtlinien (VDE, CE-Norm etc.) zu entsprechen. Jeder Teilnehmer haftet selbst für alle Gefahren die von seinen Geräten ausgehen.
12. Technische Störungen
Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen so schnell wie möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind aber ausgeschlossen.
13. Rauchverbot
Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden. Soweit außerhalb des Veranstaltungsraumes besonders gekennzeichnete Raucherplätze/-räume zur Verfügung stehen, können diese genutzt werden.
14. Tombola/Preisverleihung
Auf der Veranstaltung werden zum Teil die von den Sponsoren gestifteten Preise in einer Tombola verlost und/oder an die Gewinner von Turnieren ausgehändigt. Teilnahmeberechtigt sind alle Gäste, die ein gültiges, bezahltes Ticket für die LAN-Party besitzen und zum Zeitpunkt der Auslosung bzw. Preisverleihung auch persönlich anwesend sind. Auf die Verlosung (Tombola) und Abgabe von Preisen besteht kein Rechtsanspruch. Es ist eine freiwillige Leistung des Veranstalters bei der jeglicher Rechtsweg ausgeschlossen ist.
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